aftersnap

Fotos für einen Dienstleister freigeben

In der Galerie fügst du den Dienstleister als Beteiligten hinzu und öffnest die Freigabe; KI-Tagging und Gesichtserkennung schlagen Bilder vor, entschieden wird von dir. Zur Freigabe gehören Ablaufdatum, Download-Erlaubnis und die geltenden Nutzungsbedingungen.

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Voraussetzungen
  • Der Dienstleister steht in deinem Netzwerk.
  • Deine Nutzungsbedingungen sind hinterlegt.

Dienstleister der Galerie zuordnen #

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Galerie öffnen Dienstleister

  1. Klicke auf „Hinzufügen“ und suche die beteiligte Person in deinem Netzwerk.
  2. Wähle sie aus und bestätige mit „Hinzufügen“.

Ist die Person noch nicht im Netzwerk, kannst du sie aus diesem Fenster heraus einladen.

Bildauswahl treffen #

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Klicke beim Beteiligten auf „Gefundene Bilder prüfen“. aftersnap kann eine Vorauswahl bilden, die immer eine Vorauswahl bleibt.

KI-Tagging sucht nach der Branche, etwa Torte oder Blumenschmuck. Es findet auch Detailbilder ohne die Person und liefert je nach Branche zu viele Treffer. Die Gesichtserkennung findet die hinterlegte Person genauer, übersieht dafür Detailbilder ohne sie.

  1. Sieh die vorgeschlagenen Bilder durch und entferne, was nicht passt.
  2. Ergänze weitere Fotos von Hand.
  3. Lege unter „Freigabe-Optionen“ das Datum unter „Verfügbar bis“ fest.
  4. Entscheide über „Download erlauben“.
  5. Prüfe die angezeigten Nutzungsbedingungen und weiche nur bei Bedarf für diese eine Freigabe davon ab.
  6. Klicke auf „Freigabe speichern“.

Besteht bereits eine Freigabe, aktualisiert das Speichern ihre Auswahl und ihre Regeln. Über „Freigabe-Mail erneut senden“ wiederholst du die Benachrichtigung.

Referenzfoto für die Gesichtserkennung #

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Am besten hinterlegt der Dienstleister seine Referenzfotos selbst im Portal. Du kannst es auch tun, wenn dir seine Einwilligung vorliegt.

  1. Öffne die Einstellungen des Dienstleisters und schalte die Gesichtserkennung ein.
  2. Bestätige, dass dir die Einwilligung vorliegt.
  3. Lade ein Foto mit genau einem gut erkennbaren Gesicht hoch.
  4. Warte, bis der Status auf „bereit“ steht.
Achtung

Gespeichert wird nur das biometrische Muster; das hochgeladene Foto wird nach der Verarbeitung gelöscht. Die Einwilligung zur Gesichtserkennung ist etwas anderes als die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen.